Nieder mit dem Analogkäse und Klebefleisch?

Drei lange Jahre dauerten die Verhandlungen zu einer kundenfreundlichen Kennzeichnung in verpackten Lebensmitteln. Ein kleiner Schritt ist endlich gemacht, was die Informationen auf Lebensmittelverpackungen anbelangt. Die optisch einfache Variante der Ampel hatte gegen die Macht der Lebensmittellobby keine Chance. Schade, denn diese Art der Darstellung hätten auch Kinder verstehen können.

Der berüchtigte Analog-Käse war bislang wegen fehlender Kennzeichnungspflicht kaum zu erkennen. Das Imitat setzt sich vor allem aus Stärke, Pflanzenfetten, Wasser, Eiweiß, und Geschmacksverstärkern zusammen. Nun hat das europäische Parlament im Juli immerhin die Kennzeichnungsauflagen verschärft, was sich beispielsweise in den folgenden Regelungen niederschlägt: Bei "Analogkäse", "Klebefleisch" und weiteren Lebensmittelimitaten muss nun der Ersatz-Stoff deutlich, also nahe dem Produktnamen und in 75% von dessen Schriftgröße angegeben sein. Wurde "Klebefleisch" verwendet, muss darauf hingewiesen werden mit den Worten: "aus Fleischstücken zusammengefügt".

 

Bis die Regelung greift, müssen wir uns allerdings noch ein wenig gedulden, denn erst 2014 müssen die neuen Richtlinien umgesetzt werden. Informationen zu diesen und weiteren neuen Kennzeichnungspflichten erteilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Wilhelmstr. 54, 10117 Berlin, http://www.bmelv.de

 

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